Begriffe zu IT, Datenschutz und Informationssicherheit
Die wichtigsten Fachbegriffe aus IT-Sicherheit, Informationssicherheit und Datenschutz kurz und verständlich erklärt, von ISMS und TOM über Verarbeitungsverzeichnis und Datenpanne bis zu NIS-2 und BSI-Gesetz.
Informationssicherheit · IT-Sicherheit · Cybersicherheit · Datenschutz · ISMS · DSMS · Schutzziele · TOM · Verarbeitungsverzeichnis · Datenschutz-Folgenabschätzung · Auftragsverarbeitung · Datenschutzbeauftragter · Informationssicherheitsbeauftragter · Datenpanne · NIS-2 · BSIG · IT-Grundschutz · Erklärung zur Anwendbarkeit
- Informationssicherheit
- Schutz aller Informationen einer Organisation, unabhängig von ihrer Form, vor Verlust der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit.
- IT-Sicherheit
- Technischer Schutz von IT-Systemen, Netzen und digitalen Daten; Teilbereich der Informationssicherheit.
- Cybersicherheit
- Schutz vor Bedrohungen aus dem vernetzten Raum, insbesondere vor Angriffen über Netze und das Internet.
- Datenschutz
- Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten; geregelt vor allem in DSGVO und BDSG.
- ISMS
- Informationssicherheits-Managementsystem: Regeln, Rollen, Prozesse und Maßnahmen zur Steuerung der Informationssicherheit, beschrieben in ISO/IEC 27001.
- DSMS
- Datenschutz-Managementsystem: systematische Organisation der Datenschutzpflichten mit Verzeichnis, Maßnahmen, Prozessen und Nachweisen.
- Schutzziele
- Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit; im Datenschutz ergänzt um Belastbarkeit, Transparenz, Datenminimierung und Intervenierbarkeit.
- TOM
- Technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherheit der Verarbeitung nach Art. 32 DSGVO.
- Verarbeitungsverzeichnis (VVT)
- Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten mit Zweck, Datenkategorien, Empfängern und Löschfristen nach Art. 30 DSGVO.
- Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
- Vorab-Bewertung von Verarbeitungen mit voraussichtlich hohem Risiko für Betroffene nach Art. 35 DSGVO.
- Auftragsverarbeitung (AVV)
- Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen Dienstleister im Auftrag; erfordert einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO.
- Datenschutzbeauftragter (DSB)
- Berät und überwacht den Verantwortlichen in Datenschutzfragen; Pflicht in Deutschland in der Regel ab 20 Personen (§ 38 BDSG).
- Informationssicherheitsbeauftragter (ISB/CISO)
- Steuert und koordiniert die Informationssicherheit und berichtet an die Leitung.
- Datenpanne
- Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten; meldepflichtig binnen 72 Stunden an die Aufsicht (Art. 33 DSGVO).
- NIS-2
- EU-Richtlinie 2022/2555 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau; in Deutschland umgesetzt im BSI-Gesetz, in Kraft seit 06.12.2025.
- BSIG
- BSI-Gesetz; enthält seit der NIS-2-Umsetzung die Pflichten für besonders wichtige und wichtige Einrichtungen (§§ 28 ff.).
- IT-Grundschutz
- Methodik des BSI mit den Standards 200-1 bis 200-4 und dem Kompendium zur Absicherung von Informationen.
- Erklärung zur Anwendbarkeit (SoA)
- Dokument im ISMS, das festlegt und begründet, welche Maßnahmen aus Anhang A der ISO/IEC 27001 angewendet werden.