Begriffe zu IT, Datenschutz und Informationssicherheit

Die wichtigsten Fachbegriffe aus IT-Sicherheit, Informationssicherheit und Datenschutz kurz und verständlich erklärt, von ISMS und TOM über Verarbeitungsverzeichnis und Datenpanne bis zu NIS-2 und BSI-Gesetz.

Informationssicherheit · IT-Sicherheit · Cybersicherheit · Datenschutz · ISMS · DSMS · Schutzziele · TOM · Verarbeitungsverzeichnis · Datenschutz-Folgenabschätzung · Auftragsverarbeitung · Datenschutzbeauftragter · Informationssicherheitsbeauftragter · Datenpanne · NIS-2 · BSIG · IT-Grundschutz · Erklärung zur Anwendbarkeit

Informationssicherheit
Schutz aller Informationen einer Organisation, unabhängig von ihrer Form, vor Verlust der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit.
IT-Sicherheit
Technischer Schutz von IT-Systemen, Netzen und digitalen Daten; Teilbereich der Informationssicherheit.
Cybersicherheit
Schutz vor Bedrohungen aus dem vernetzten Raum, insbesondere vor Angriffen über Netze und das Internet.
Datenschutz
Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten; geregelt vor allem in DSGVO und BDSG.
ISMS
Informationssicherheits-Managementsystem: Regeln, Rollen, Prozesse und Maßnahmen zur Steuerung der Informationssicherheit, beschrieben in ISO/IEC 27001.
DSMS
Datenschutz-Managementsystem: systematische Organisation der Datenschutzpflichten mit Verzeichnis, Maßnahmen, Prozessen und Nachweisen.
Schutzziele
Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit; im Datenschutz ergänzt um Belastbarkeit, Transparenz, Datenminimierung und Intervenierbarkeit.
TOM
Technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherheit der Verarbeitung nach Art. 32 DSGVO.
Verarbeitungsverzeichnis (VVT)
Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten mit Zweck, Datenkategorien, Empfängern und Löschfristen nach Art. 30 DSGVO.
Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
Vorab-Bewertung von Verarbeitungen mit voraussichtlich hohem Risiko für Betroffene nach Art. 35 DSGVO.
Auftragsverarbeitung (AVV)
Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen Dienstleister im Auftrag; erfordert einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO.
Datenschutzbeauftragter (DSB)
Berät und überwacht den Verantwortlichen in Datenschutzfragen; Pflicht in Deutschland in der Regel ab 20 Personen (§ 38 BDSG).
Informationssicherheitsbeauftragter (ISB/CISO)
Steuert und koordiniert die Informationssicherheit und berichtet an die Leitung.
Datenpanne
Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten; meldepflichtig binnen 72 Stunden an die Aufsicht (Art. 33 DSGVO).
NIS-2
EU-Richtlinie 2022/2555 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau; in Deutschland umgesetzt im BSI-Gesetz, in Kraft seit 06.12.2025.
BSIG
BSI-Gesetz; enthält seit der NIS-2-Umsetzung die Pflichten für besonders wichtige und wichtige Einrichtungen (§§ 28 ff.).
IT-Grundschutz
Methodik des BSI mit den Standards 200-1 bis 200-4 und dem Kompendium zur Absicherung von Informationen.
Erklärung zur Anwendbarkeit (SoA)
Dokument im ISMS, das festlegt und begründet, welche Maßnahmen aus Anhang A der ISO/IEC 27001 angewendet werden.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), EUR-Lex
  2. § 38 BDSG Datenschutzbeauftragte nichtöffentlicher Stellen
  3. BSI-Gesetz (BSIG) in der Fassung des NIS-2-Umsetzungsgesetzes
  4. ISO/IEC 27001:2022 Information security management systems – Requirements (ISO)
  5. BSI: IT-Grundschutz