IT · Datenschutz · Informationssicherheit

IT, Datenschutz und Informationssicherheit: ein Zusammenhang, ein System

ISO 27001, DSGVO, NIS-2 und technische und organisatorische Maßnahmen verständlich erklärt, mit Gesetzesfundstellen und Vergleichstabellen. Von Dr. Stefan Spörrer, Wirtschaftsinformatiker und Wirtschaftsjurist.

Unterschiede verstehen NIS-2 im Überblick
Platz 1Cybervorfälle sind das größte Unternehmensrisiko weltweit und in Deutschland (38 % der 3.778 Befragten)
206 Mrd. €Schaden durch Angriffe, Spionage und Sabotage bei deutschen Unternehmen 2023
148 Mrd. €davon allein durch Cyberangriffe

Quellen: Allianz Risk Barometer 2025, BSI-Lagebericht 2024 (nach Bitkom)

Was verbindet IT, Datenschutz und Informationssicherheit?

Informationssicherheit schützt alle Informationen eines Unternehmens vor Verlust der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit. Datenschutz schützt Menschen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. IT-Sicherheit ist der technische Teil beider Disziplinen. Wer sie getrennt organisiert, macht vieles doppelt; wer sie zusammenführt, spart Aufwand und schließt Lücken.

Gesetz und Normen verlangen dabei vieles gemeinsam: Die DSGVO fordert in Art. 32 technische und organisatorische Maßnahmen, das BSI-Gesetz verlangt seit der NIS-2-Umsetzung in § 30 ein Risikomanagement für Informationssicherheit, und die ISO/IEC 27001 beschreibt das Managementsystem, mit dem sich beides steuern und nachweisen lässt.

Informationssicherheit

Schutzziele, ISMS nach ISO/IEC 27001:2022 und BSI IT-Grundschutz im Überblick.

Zur Informationssicherheit →

Datenschutz nach DSGVO

Die Pflichten für Unternehmen: Verzeichnis, TOM, DSFA, Datenschutzbeauftragter, Meldung.

Zum Datenschutz →

NIS-2 in Deutschland

Wer betroffen ist, die zehn Mindestmaßnahmen, Meldefristen und die Pflichten der Geschäftsleitung.

Zu NIS-2 →

Die Unterschiede

IT-Sicherheit, Informationssicherheit, Cybersicherheit und Datenschutz im direkten Vergleich.

Zum Vergleich →

TOM

Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO und § 30 BSIG nebeneinander.

Zu den TOM →

Integrierter Ansatz

Wie ISMS, Datenschutz und NIS-2 in einem Managementsystem zusammenfinden.

Zum integrierten Ansatz →

Warum ein gemeinsamer Ansatz?

  • Eine Bestandsaufnahme statt drei: Prozesse, Systeme, Dienstleister und Daten werden einmal erfasst und für ISMS, Verarbeitungsverzeichnis und NIS-2-Risikoanalyse genutzt.
  • Ein Maßnahmenkatalog: Verschlüsselung, Zugriffsschutz, Backup oder Schulung erfüllen gleichzeitig Art. 32 DSGVO, § 30 BSIG und Anhang A der ISO/IEC 27001.
  • Ein Vorfallprozess: Ein Sicherheitsvorfall kann gleichzeitig eine Datenpanne (Meldung binnen 72 Stunden an die Datenschutzaufsicht) und ein erheblicher Sicherheitsvorfall nach NIS-2 (Erstmeldung binnen 24 Stunden an das BSI) sein.
  • Klare Verantwortung: Die Geschäftsleitung muss die Maßnahmen nach § 38 BSIG umsetzen und überwachen; die DSGVO verpflichtet den Verantwortlichen, die Einhaltung nachweisen zu können (Art. 5 Abs. 2).

IT, Datenschutz und Informationssicherheit in einem System

Informationssicherheit nach ISO 27001, Datenschutz nach DSGVO und NIS-2-Pflichten in einer Plattform: MGMSYS verknüpft Risiken, Maßnahmen, Nachweise und Meldewege, ist in Deutschland gehostet und wird von Praktikern aus Datenschutz und Informationssicherheit entwickelt.

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Quellen

  1. Allianz Commercial: Allianz Risk Barometer 2025
  2. BSI: Die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2024
  3. Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), EUR-Lex
  4. BSI-Gesetz (BSIG) in der Fassung des NIS-2-Umsetzungsgesetzes
  5. ISO/IEC 27001:2022 Information security management systems – Requirements (ISO)